
In einer aktuellen Mitteilung wurde die Ungültigerklärung von ausländischen Abschlusszeugnissen bekanntgegeben. Diese Entscheidung basiert auf der eingegangenen Berichterstattung und neuen Beweisen, die eine Überprüfung der Anträge auf Zertifizierung ausländischer akademischer Grade gemäß Artikel 41 der Maßnahmen zur Akkreditierung akademischer Abschlüsse außerhalb des Landes vorgenommen haben.
Unsere Überprüfung ergab, dass bestimmte Umstände vorlagen, die nicht den Zertifizierungsstandards entsprachen. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Bescheinigungen nach den festgelegten Verfahren für ungültig erklärt.
Unter den ungültig erklärten Zeugnissen befindet sich das Dokument mit der Referenznummer Jiao Yu Fu Zhen Ying sowie ein weiteres Zertifikat unter der Nummer Akkreditierung des Bildungsdienstes.
Die Mitteilung erfolgte über das Servicecenter für Auslandsaufenthalte des Bildungsministeriums. Die Entscheidung zur Ungültigerklärung ist eine wichtige Maßnahme, um die Integrität des Bildungssystems zu wahren und sicherzustellen, dass nur gültige und akkreditierte Abschlüsse anerkannt werden.
Für weitere Informationen steht eine Hotline zur Verfügung, die unter einer bestimmten Telefonnummer erreichbar ist. Zudem wird auf die Adresse des Servicecenters hingewiesen, das sich im Huihuang Times Building befindet. Hier können betroffene Personen zusätzliche Unterstützung anfordern und Informationen zu den Maßnahmen erhalten.
Am 31. Oktober erlebten Studenten im Museo der Zhejiang-Universität die chinesische Malerei und Kultur.
Am 1. November fand das Mazu-Kultur-Jugend-Austauschforum in Putian statt, mit ca. 300 Teilnehmern aus über 20 Ländern.
Die HSK-Prüfung findet am 7. Dezember 2025 an der Zhejiang Universität statt. Anmeldung bis 21. November erforderlich.