
Unser Zentrum weist eindringlich auf die Risiken von falschen Unterlagen bei Zertifizierungsanträgen hin. In jüngster Zeit haben wir eine besorgniserregende Zunahme solcher Fälle festgestellt, insbesondere wenn es um die Veränderung oder Modifizierung von Passinformationen geht.
Laut dem Dienstleistungsvertrag zur Anerkennung von Auslandsabschlüssen ist es erforderlich, dass der Antrag auf Anerkennung direkt von der Person eingereicht wird, die das Zertifikat besitzt. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen wahrheitsgemäß, legal und genau einzureichen. Die Einreichung falscher Informationen kann zur Ausstellung einer Benachrichtigung über die Ablehnung der Anerkennung führen.
Wir betonen die Wichtigkeit einer gründlichen Überprüfung aller elektronischen Antragsunterlagen vor dem Hochladen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Unterlagen vollständig, klar und mit den Originaldokumenten übereinstimmen. Abweichungen werden als Bereitstellung falscher Materialien gewertet.
Die gesetzlichen Bestimmungen der Volksrepublik China sehen vor, dass Änderungen an Ausweisdokumenten, wie Pässen oder Reisegenehmigungen, eine schwerwiegende gesetzeswidrige Handlung darstellen können. In gravierenden Fällen kann dies sogar als Straftat angesehen werden.
Wir fordern alle Antragsteller nachdrücklich auf, bei der Einreichung ihrer Unterlagen höchste Sorgfalt walten zu lassen und sich der Konsequenzen bewusst zu sein, die aus der Bereitstellung falscher Informationen resultieren können.
Am 31. Oktober erlebten Studenten im Museo der Zhejiang-Universität die chinesische Malerei und Kultur.
Am 1. November fand das Mazu-Kultur-Jugend-Austauschforum in Putian statt, mit ca. 300 Teilnehmern aus über 20 Ländern.
Die HSK-Prüfung findet am 7. Dezember 2025 an der Zhejiang Universität statt. Anmeldung bis 21. November erforderlich.