
Die Ankündigung zur Anpassung des Bedarfplans für Arbeitgeber in Peking wurde veröffentlicht. Die Frist zur Anmeldung für die Anpassung ist vom 10. bis 16. November 2025. Arbeitgeber sind aufgefordert, ihre Anträge online über das entsprechende Portal einzureichen.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Zentrums für Auslandsstudierende des Bildungsministeriums wird den in Peking ansässigen Arbeitgebern empfohlen, ihren Bedarf für das Jahr einzureichen. Dies geschieht im Rahmen der Richtlinien zur Anstellung und Ansiedlung von ausländischen Studierenden, die ohne Peking-Haushaltsregistrierung zurückkehren.
Die Zielgruppe für den Antrag umfasst Einheiten, die eine gültige Registrierung besitzen oder deren Registrierung abgelaufen ist, jedoch ein Antrag auf jährliche Überprüfung eingereicht wurde und sich noch in Bearbeitung befindet.
Arbeitgeber müssen sich im Dienstportal des China International Students Service Network anmelden. Hier ist es notwendig, das Unternehmenskonto online auszufüllen, um die Anforderungen für die erforderliche Anpassung geltend zu machen.
Neue Anträge können vom 10. bis 16. November 2025 gestellt werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, entweder nicht genutzte genehmigte Anforderungen zurückzugeben oder eine Erhöhung der Bedarfplanung zu beantragen.
Für die Rückgabe nicht genutzter Anforderungen müssen Arbeitgeber in das Servicezentrum einloggen, die Rückgaben ausfüllen und den Antrag einreichen. Wer einen Anstieg des Bedarfs beantragen möchte, muss ebenfalls die entsprechende Vorgehensweise im System beachten.
Zur Antragstellung sind zusätzliche Materialien erforderlich, unter anderem eine dienstliche Mitteilung mit dem Stempel der Personalabteilung des Unternehmens sowie Nachweise über das Studium und die Arbeit von im Ausland zurückgekehrten Mitarbeitern.
Arbeitgeber sollten darauf achten, die Anmeldematerialien seriös und sorgfältig vorzubereiten, um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen. Der Bedarf für das Jahr 2025 muss vollständig online beantragt werden.
Die Genehmigungsergebnisse werden entsprechend den Vorschriften zur Anstellung von in Peking nicht registrierten zurückkehrenden Studierenden veröffentlicht. Arbeitgeber werden gebeten, die Bekanntgaben auf der Website des China Study Abroad Network zu verfolgen.
Für weitere Informationen bezüglich der Anträge oder bei Fragen stehen die Beratungsstellen zur Verfügung. Der Kontakt kann durch die angegebenen Telefonnummern und die Adresse in Peking aufgenommen werden.
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